Geflügelpest: Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet aufgehoben – Aufstallungspflicht bleibt
Das Landratsamt Bayreuth gibt hiermit bekannt, dass der aufgrund des Geflügelpestausbruches in Pottenstein angeordnete Sperrbezirk wie auch das Beobachtungsgebiet mit Wirkung zum 2. März 2021 aufgehoben werden. Damit dürfen auch Eier aus diesen Gebieten wieder abgegeben werden.
Aufgrund der anhaltenden Ausbreitung des Geflügelpestgeschehens sowohl bei Wildvögeln als auch bei gehaltenem Geflügel gilt jedoch weiterhin die Aufstallpflicht in Stadt und Landkreis Bayreuth.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes unter diesem Link.