Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde Ende 2019 auf Bundesebene eine Grundsteuerreform verabschiedet. Den Ländern wurde mit der sog. Öffnungsklausel die Möglichkeit gegeben, vom Bundesgesetz abzuweichen und eigene Grundsteuermodelle zu entwickeln. Der Freistaat Bayern setzt dabei auf ein sog. Flächenmodell, welches die Grundsteuer nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude bemisst.

Vor diesem Hintergund hat das Bayerische Landesamt für Steuern ein Schreiben veröffentlicht, in dem erste Informationen zum Einführungsverfahren der neuen Grundsteuer gegeben werden. Das Dokument kann hier heruntergeladen werden. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sind auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de abrufbar. Die neue Grundsteuer ist ab 01.01.2025 nach den neuen Rechtgrundlagen zu erheben.