Barrierefreiheit in den öffentlichen Gebäuden
Mit dem Programm „Bayern barrierefrei“ treibt Bayern den Abbau von Barrieren im gesamten öffentlichen Raum und im gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) voran. Diesem Ziel hat die Gemeinde Speichersdorf angenommen und setzt dies Zug um Zug um. „Wir haben das Siegel des Freistaates für unsere Gebäude mit barrierefreien Zugängen und Standards erhalten“, erklärte 1. Bürgermeister Christian Porsch unter Beisein des kommunalen Behindertenbeauftragten Markus Vogel. Die Kommune hat dieses Zeichen für das Rathaus, Sportarena, Schule und altes Rathaus als äußeres Zeichen der Möglichkeit barrierefrei diese Gemeindegebäude zu erreichen, erhalten. Porsch erinnerte an die Sitzung des Sozialausschusses, wo Markus Vogel wertvolle Hinweise für noch vorhandene Barrieren für Menschen mit Behinderung gab. „Diese Gebäude sind der Anfang. Wir bauen nach und nach im eigenen Verantwortungsbereich weiter Barrieren im öffentlichen Raum ab. Barrierefreiheit braucht Zeit, aber auch viel Geld“, so Porsch. Gelingen kann ein barrierefreies Bayern aber nur gemeinsam mit starken Partnern.
Barrierefrei sind Lebensbereiche dann, wenn sie für Menschen mit Behinderung ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Darauf beharrlich und nachhaltig hinzuwirken, ist eine Aufgabe, zu der alle gesellschaftlichen Gruppen ihren Beitrag leisten müssen.
Viele Schritte unternommen
Um eine möglichst große Breitenwirkung von „Bayern barrierefrei 2023“ zu erreichen, ist es daher notwendig, dass alle öffentlichen Akteure Hand in Hand arbeiten. „Es wurden in den letzten Jahren viele Schritte unternommen Menschen mit Behinderung das Leben im öffentlichen Raum zu erleichtern. Aber es gibt in diesem Bereich noch vieles zu tun“, erklärte Vogel. Auch der Freistaat hat das Ziel das eigene Bundesland bis 2023 barrierefrei zu gestalten, verfehlt. Porsch betonte, dass der geplante barrierefreie Umbau der Bahnsteige des Bahnhofs Speichersdorf der nächste große Schritt ist. Man wird auch den geplanten Ausbau des DB-Haltepunktes Haidenaab von der Gemeinde barrierefrei nachrüsten. Auch in das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) fließen die erkannten Barrieremängel und die Erfahrung Behinderter mit ein.
Die Inklusion ist ein unveränderliches Recht. Das Gleichstellungsgesetz regelt in Deutschland den Umgang mit Barrierefreiheit. Sie schreitet aber nur langsam voran. Ein weiteres Ziel der Gemeinde sollte eine barrierefreie öffentliche Toilette am Bahnhof und die Nennung von vorhandenen, wie im Rathaus, REWE, Imhof auf der Gemeinde-Homepage sein. Auch bei der Errichtung von Wohnraum ist Barrierefreiheit ein großes Thema. Ein wichtiges ISEK-Ziel ist ein barrierefreier und geregelter Fußgängerübergang über die Weidener Straße zum Einkaufszentrum.
Im Rahmen der ISEK-Planung sollte verstärkt auf die Bedürfnisse von Behinderten und Senioren im Bereich zwischen Sportarena bis Bahnhof geachtet werden. Bei der Wegegestaltung des neuen Baugebietes an der Ortsdurchfahrt ist auf barrierefreien Ausbau zu achten.