Energie-Entlasutngen für Privathaushalte – Online-Rechner steht bereit
Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf erklärt: „2022 sind die Energiekosten stark gestiegen. Bund und Länder haben sich mittlerweile auf die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte verständigt. Die Regelung gilt für die Nutzung nicht leitungsgebundener Energieträger wie beispielsweise Heizöl, Gas oder Pellets. Nach langen Verhandlungen sind wir auf der Zielgeraden! Ab 15. Mai 2023 können Bürgerinnen und Bürger die entsprechenden Anträge stellen. Die Antragsstellung ist unbürokratisch und digital über die Homepage des Sozialministeriums möglich. Damit unterstützen wir die Menschen in herausfordernden Zeiten und lassen die Bürgerinnen und Bürger nicht alleine!“
Ob es eine Härtefallhilfe gibt und wie hoch diese ausfällt, kann auf der Internetseite Härtefallhilfen für nicht leistungsgebundene Energieträger berechnet werden.
Außerdem ist seit 3. April 2023 eine Info-Hotline für interessierte Bürgerinnen und Bürger freigeschalten. Die Hotline erreichen Sie über de-haertefallhilfe@kpmg-law.com und (089) 59976061122.
Information:
Nach Rücksprache mit dem Sozialministerium ist noch nicht geklärt ob es einen Antrag in Papierform geben wird. Dies wird noch geprüft. Die Entscheidung wird voraussichtlich nach dem 15. Mai 2023 fallen. Nach momentanen Informationsstand kann der Antrag nur ONLINE gestellt werden. Sobald uns weitere Informationen vorliegen werden wir Sie darüber informieren.