Vor dem Hintergrund der Klimakrise, der angestrebten Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern sowie der Abschaltung der Kernkraftwerke haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Windenergieanlagen grundlegend geändert. In Bayern sind nach der Bundesgesetzgebung bis 31.12.2032 mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche für Windkraft zur Verfügung zu stellen. Ansonsten tritt eine Privilegierung von Windkraftanlagen ein, die einen ungesteuerten Wildwuchs nach sich ziehen würde. Dabei ist es unabhängig, ob in der betreffenden Gemeinde schon Erneuerbare Energien erzeugt werden oder nicht.
Der Regionale Planungsverband Oberfranken-Ost hat die Kommunen daher bereits im August 2022 aufgerufen, mögliche Vorranggebiete zu melden. Ziele des Regionalen Planungsverbandes sind ein abgestimmtes Vorgehen sowie die Schwerpunktbildung und Konzentration von Windenergieanlagen in windhöffigen Gebieten (keine Einzelstandorte). Zudem wird ein interkommunales Vorgehen empfohlen. „Die meisten Nachbargemeinden haben zwischenzeitlich entsprechende Beschlüsse gefasst und Potentialflächen an den Regionalen Planungsverband gemeldet“, wie Bürgermeister Christian Porsch in der Sitzung betonte.
„Aufgrund der Größe unserer Gemeinde und der Windhöffigkeit hat der Regionale Planungsverband insgesamt zehn Potentialflächen in unserem Gemeindegebiet identifiziert. Dies hätte eine Umzingelung unserer Gemeinde mit Windkraftanlagen zur Folge. Daher empfiehlt sich eine proaktive Vorgehensweise und die Meldung von möglichen Potentialflächen im Gemeindegebiet Speichersdorf durch den Gemeinderat“, erläuterte er weiter. Ziele sollten dabei ein möglichst hoher Abstand zwischen der Wohnbebauung und den Windkraftanlagen, die Bündelung von Windparks in interkommunaler Zusammenarbeit, die Erhöhung der Wertschöpfung für die Allgemeinheit durch Nutzung kommunaler Flächen sowie die Möglichkeit zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und der Kommune sein. Der Regionale Planungsverband hätte signalisiert, die Planungen und Vorstellungen der Gemeinde zu berücksichtigen.
Bei Prüfung der vom Regionalen Planungsverband identifizierten Potentialflächen und in den Gesprächen mit den Nachbargemeinden hätten sich die Gebiete 5214 (Steinkreuz), 5243 und 5242 (Speinsharter Forst) als geeignete Vorrangflächen herauskristallisiert. Gerade bei der Potentialfläche beim Steinkreuz würde die Gemeinde Speichersdorf nachhaltig wirtschaftlich profitieren. Die dadurch erzielten Erlöse kämen im Vergleich zur Ausweisung auf Privatflächen der Allgemeinheit und damit allen Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde zu Gute.
Der Gemeinderat beschloss nach eingehender Erörterung einstimmig, die Gebiete 5214 (Steinkreuz) sowie 5243 und 5242 (Speinsharter Forst) als Vorrangflächen für Windkraft an den Regionalen Planungsverband Oberfranken-Ost zu melden. Der Abstand zu Ortschaften soll bei der Ausweisung mindestens 1000 Meter (statt 700 Meter wie vom Regionalen Planungsverband Oberfranken Ost vorgegeben) betragen. Der Abstand zu Weilern soll mindestens 700 Meter betragen. Zudem wurde beschlossen, dass die Gemeindeverwaltung die Planungen aktiv mit begleiten und darauf hinwirken soll, dass alle möglichen technischen Maßnahmen ergriffen werden, um die Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten.
Der Regionale Planungsverband wird nach Auskunft im Winter in den Aufstellungs- und Genehmigungsprozess für das gesamte Planungsgebiet Oberfranken Ost einsteigen. Das Verfahren wird sich bis ins Jahr 2026 hinziehen.