Grundsteuerbescheide wurden versandt

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 wurde die Unvereinbarkeit der bisherigen Grundsteuererhebung mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes festgestellt. Der Bund hat deshalb sein Grundsteuergesetz (GrStG) überarbeitet und entsprechend geändert. Im Grundsteuergesetz ist eine sog. Länderöffnungsklausel enthalten, die den Bundesländern abweichende Regelungskompetenzen einräumt. Der Freistaat Bayern hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und am 10.12.2021 das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG) verabschiedet. Bayern wendet bei der Grundsteuer ein wertunabhängiges Flächenmodell an.

Durch diese neuen gesetzlichen Regelungen haben die bisherigen Grundsteuerhebesätze und die auf der Grundlage erlassenen Grundsteuerbescheide ihre Gültigkeit zum 01.01.2025 verloren. Die Kommunen mussten deshalb neue Hebesätze durch Erlass entsprechender Satzungen festlegen und geänderte Grundsteuerbescheide an alle Steuerpflichtigen versenden. Die Gemeinde Speichersdorf hat im November 2024 eine neue Hebesatzsatzung erlassen, die zum 01.01.2025 in Kraft getreten ist. Am 09.01.2025 hat die Gemeinde Speichersdorf die rund 2.400 Grundsteuerbescheide versandt.

Wie das Finanzamt mitteilt, haben sich im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Bayreuth bereits eine Vielzahl an (vermeintlich) unzutreffenden Feststellungen bzw. Festsetzungen ergeben, die dem Finanzamt bislang nicht bekannt waren. Da die Messbetragsbescheide Bindungswirkung haben, können sich die Kommunen nicht über diese Festlegungen hinwegsetzen und die Bürgerinnen und Bürger müssen zwingend an das Finanzamt verwiesen werden.

Da im Finanzamt momentan eine Vielzahl an telefonischen, persönlichen, elektronischen und schriftlichen Anträgen eingehen, teilt das Finanzamt Bayreuth mit, dass derzeit keine durchgängige Erreichbarkeit der Bewertungsstelle gegeben ist.

Um dennoch gewährleisten zu können, dass Anträge zutreffend beim Finanzamt eingehen können, wurde der Gemeinde Speichersdorf ein entsprechendes Antragsformular samt Einwilligung für den Versand unverschlüsselter E-Mails zur Verfügung gestellt, das Sie zu Hause ausfüllen können. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Anträge möglichst einfach gestellt werden können und dennoch vollständig sind. Rückfragen an den oder die Steuerpflichtigen sollen somit auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Das Finanzamt Bayreuth weist darauf hin, dass die Bearbeitungszeit Ihrer Anträge derzeit vermutlich länger als üblich dauern wird und Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitte auf das notwendige Maß reduziert werden sollen.

Ihre Gemeindeverwaltung