WICHTIGE INFOS FÜR DIE BRIEFWAHL

DAS WAHLAMT INFORMIERT

Die Wahl zum 21. Bundestag findet am Sonntag, den 23.02.2025, statt.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 2. Februar 2025 zugestellt.

Die Beantragung der Briefwahl ist möglich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Online kann die Briefwahl jedoch erst ab 28.01.2025 über unsere Homepage – virtuelles Bürgerportal – beantragt werden.

Der Versand der Briefwahlunterlagen wird aber erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltag beginnen!

Deshalb unsere Bitte: Sofern Sie Briefwahlunterlagen anfordern, bitten wir darum, diese nach Erhalt zügig zu bearbeiten. Falls Sie sichergehen wollen, dass Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen fristgerecht eingehen, empfehlen wir Ihnen, insbesondere in der Woche vor der Wahl, den Wahlumschlag in den Hausbriefkasten des Rathauses der Gemeinde Speichersdorf einzuwerfen oder die Unterlagen persönlich im Rathaus abzugeben. Beim Rückversand der Briefwahlunterlagen ist mit sehr langen Postlaufzeiten zu rechnen.

Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich bei uns abholen, besteht auch die Möglichkeit für Sie vor Ort wahlgeheimniswahrend zu wählen und die ausgefüllten Briefwahlunterlagen entsprechend verschlossen gleich wieder im Rathaus abzugeben.

Bei weiteren Fragen, können Sie sich jederzeit gerne an das Wahlamt – Frau Schindler, 09275/988-11, laura.schindler@speichersdorf.bayern.de oder Frau Veigl, 09275/988-15, kerstin.veigl@speichersdorf.bayern.de – wenden.