Antrag auf Aufstellung von Windkraft-Vorranggebieten in der Gemeinde

Helmut Walter aus Zeulenreuth stellte auf der Bürgerversammlung 2024 folgenden Antrag: „Es soll eine Übersicht mit Lageplänen erstellt werden, aus der die neu gemeldeten Vorranggebiete Steinkreuz, Speinsharter Forst sowie das bestehende Vorranggebiet Krumme Föhre mit den jeweiligen Flächengrößen und dem prozentualen Anteil an der Gemeindefläche hervorgehen. Diese Zusammenstellung ist zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend zu veröffentlichen.“

Bei der Behandlung der Empfehlungen aus der Bürgerversammlung beauftragte der Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf in der Sitzung am 20.01.2025 die Rathausverwaltung einstimmig, den Antrag zu bearbeiten und die Daten bis 28.2.2025 auf der Website der Gemeinde zu veröffentlichen.

Bestehendes Vorranggebiet „131 Frankenberg – Nord_Speichersdorf“

Das bestehende Vorranggebiet „131 Frankenberg – Nord_Speichersdorf“ wurde während der ersten Teilfortschreibung Windenergie des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost (RPV) im Jahr 2014 festgesetzt. Das Vorranggebiet umfasst im Gemeindebereich Speichersdorf eine Fläche von 35,4 Hektar (entspricht 0,67 Prozent der Gemeindefläche). Auf dem Vorranggebiet entstand zusammen mit dem Vorranggebiet 124 Seidwitz-Nordost im Jahr 2017 der interkommunale Windpark Krumme Föhre. Eine Windkraftanlage wurde auf Gemeindegebiet Speichersdorf errichtet, fünf auf dem Gebiet der Stadt Creußen. Am 30.10.2024 erreichte die Gemeinde ein Antrag auf Vorbescheid für eine weitere Windenergieanlage auf dem Gemeindegebiet Speichersdorf, der in der Sitzung am 11.11.2024 durch den Gemeinderat behandelt wurde. Eine Karte über die bisher festgesetzten Windkraftvorranggebiete im Bereich des RPV Oberfranken-Ost ist hier zu finden.

Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan Oberfranken-Ost

Der RPV hat mit seinem Schreiben vom 17.08.2022 alle Kommunen in seinem Zuständigkeitsbereich angeschrieben und über die Auswirkungen des sog. „Wind-an-Land-Gesetzes“ sowie des darin enthaltenen Windenergiebedarfsgesetzes (WindBG) informiert. Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage hat der RPV um Meldung von geeigneten Flächen für Vorranggebiete bis 31.12.2022 gebeten. In Bayern sind nach der Bundesgesetzgebung bis 31.12.2032 mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche für Windkraft zur Verfügung zu stellen. Ansonsten tritt eine Privilegierung von Windkraftanlagen ein, die einen ungesteuerten Wildwuchs nach sich ziehen würde. Dabei ist es unabhängig, ob in der betreffenden Gemeinde schon Erneuerbare Energien erzeugt werden oder nicht.

Um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu haben, hat der RPV den Kommunen eine Potentialkarte für mögliche Vorrangflächen zur Verfügung gestellt. Für die Gemeinde Speichersdorf hat der RPV aufgrund seines gültigen Kriterienkatalogs (u.a. 1000 Meter Abstand zu Wohngebieten, 700 Meter zu Mischgebieten, 500 Meter zu Gewerbegebieten) zehn mögliche Vorranggebiete identifiziert. Ziele des RPV sind ein abgestimmtes Vorgehen sowie die Schwerpunktbildung und Konzentration von Windenergieanlagen in windhöffigen Gebieten (keine Einzelstandorte). Zudem wurde ein interkommunales Vorgehen empfohlen. Diese Flächen hätten zusammengerechnet rund 12-15 Prozent des Gemeindegebietes ausgemacht.

Die Gemeinde hat dem RPV nach eingehender Beratung durch den Gemeinderat einstimmig drei Vorranggebiete mit Schreiben vom 27.06.2023 mitgeteilt. Es handelt sich dabei um die Gebiete 5214 (WP Steinkreuz) sowie 5242 und 5243 (WP Speinsharter Forst). Bei dieser Mitteilung handelte es sich um eine lose Abfrage und noch kein förmliches Verfahren. Gründe für die Meldung dieser Gebiete waren insbesondere:

  • Die Meldung eines Vorranggebietes im Bereich Kirmsees/Tressau der Nachbargemeinde Kirchenpingarten an den RPV von Dezember 2022
  • Fokussierung auf eine interkommunale Zusammenarbeit, um eine Umzingelung der Gemeinde mit Windkraftvorranggebieten zu vermeiden und Windparks zu bündeln
  • Volle Ausnutzung der Möglichkeiten des Kriterienkatalogs bezüglich der Abstandsflächen zur Wohnbebauung (1000 Meter zu Wohnbebauung ohne Unterscheidung zwischen Wohn- und Mischgebiet)
  • Erhöhung der Wertschöpfung für die Allgemeinheit durch Nutzung kommunaler Flächen
  • Möglichkeit zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und der Kommune
  • Ausschöpfen aller technischen Möglichkeiten, um die Belastung für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten

Die Entscheidung über die Meldung der drei potentiellen Vorranggebiete an den RPV erfolgte einstimmig durch den Gemeinderat. Der Beschluss wurde in der Juli-Ausgabe des Gemeindebriefs sowie im Juni 2023 samt Kartenmaterial auf der gemeindlichen Website veröffentlicht.

Vorgezogenen Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 „Windenergie“ (WP Steinkreuz)

Am 06.05.2024 hat der Planungsausschuss des RPV eine Änderung des Regionalplans Oberfranken Ost im Rahmen einer vorgezogenen Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 „Windenergie“ beschlossen. Mit Schreiben vom 11.06.2024 hat der RPV gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 ROG i.V.m. Art. 16 Abs. 1 BayLplG die in ihren Belangen berührten Stellen und die Öffentlichkeit am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme zur vorgezogenen Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 „Windenergie“ gebeten. Die Gemeinde hat sich mit Schreiben vom 17.07.2024 (innerhalb der Äußerungsfrist) zum Verfahren geäußert. Der Gemeinderat hat sein Einverständnis einstimmig erteilt. Bei dieser Meldung handelte es sich um ein förmliches Verfahren.

Der Zuschnitt des Gebietes 5214 Zeulenreuth-Nordwest hat sich durch das Verfahren leicht geändert. Grundlage für die Ausweisung des Vorranggebietes ist der Kriterienkatalog des Regionalen Planungsverbandes. Dieser Kriterienkatalog ist einschlägig für die Ausweisung aller Vorranggebiete im Regionalplangebiet und nach Auskunft des RPV auch harte Grundlage im Abwägungsprozess. Das Gebiet 5214 Zeulenreuth-Nordwest umfasst auf dem Gemeindegebiet Speichersdorf nunmehr eine Fläche von 166 Hektar (entspricht 3,13 Prozent der Gemeindefläche). Der Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf hat im Januar 2024 beschlossen, auf der Fläche maximal drei Windenergieanlagen zuzulassen und damit eine Reduktion um zwei Windenergieanlagen vorgenommen. Die Karte befindet sich hier.

Gerade bei der Potentialfläche beim Steinkreuz würde der gemeindliche Haushalt und damit alle Bürgerinnen und Bürger im Gemeindegebiet nachhaltig wirtschaftlich profitieren. Die dadurch erzielten Pachterlöse im sechsstelligen Bereich pro Jahr (!!!) kämen im Vergleich zur Ausweisung auf Privatflächen bzw. auf Flächen der Bayerischen Staatsforsten allen Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde zu Gute.

Regelverfahren zur Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan Oberfranken-Ost

Die mit Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.2023 gemeldeten Gebiete 5242 und 5243 (WP Speinsharter Forst) bei Ramlesreuth und Frankenberg werden nach Mitteilung des RPV im Regelverfahren zur Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan Oberfranken-Ost behandelt. Dieses Verfahren soll nach aktuellem Kenntnisstand Mitte/Ende des Jahres 2026 beginnen. Inwieweit die Gebiete aufgrund der Kriterien des o.g. Kriterienkatalogs Gegenstand eines Ausweisungsverfahrens für Windkraft-Vorranggebiete werden, ist derzeit nicht abschließend vorherzusehen.

Insbesondere die Nähe zum Rauhen Kulm, der vor Kurzem in die Liste „besonders landschaftsprägender Denkmäler“ aufgenommen wurde, wird bei der Abwägung durch den RPV eine Rolle spielen (vgl. Kriterienkatalog des RPV). Das bereits seit 2014 bestehende Windkraft-Vorbehaltsgebiet „1017 Ramlesreuth-Südost“ wurde als Gebiet 5242 gemeldet und umfasst 45,68 Hektar (entspricht 0,86 Prozent der Gemeindefläche). Es wurde durch den Gemeinderat um über die Hälfte im Vergleich zu dem vom RPV als Potenzialfläche identifizierte Fläche reduziert. Die Potenzialfläche 5243 östlich Frankenberg umfasst rund 50 Hektar (entspricht 0,94 Prozent der Gemeindefläche).

Es ist nicht ausgeschlossen, dass der RPV im Hauptverfahren weitere Potenzialflächen für Vorranggebiete in unserer Gemeinde heranzieht, um eine Privilegierung von Windenergieanlagen im Planungsgebiet zu verhindern. Dies wurde im Gebiet des RPV Oberpfalz Nord bereits praktiziert. Eine Privilegierung würde greifen, wenn im Regionalplangebiet Oberfranken-Ost bis ins Jahr 2032 nicht 1,8 Prozent der Flächen mit Wind-Vorranggebieten ausgewiesen werden (WindBG). Welche Auswirkungen eine Privilegierung hat sieht man an den aktuellen Diskussionen im Bereich des Zubaus von Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von mehrgleisigen Bahnlinien und Autobahnen. Eine Verspargelung der Landschaft würde drohen.

Die Gemeinde Speichersdorf sieht daher auch andere Kommunen im Regionalplangebiet in der Verantwortung, ebenfalls Flächen auszuweisen. Mit Blick auf die Meldungen im Rahmen der Vorgezogenen Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 „Windenergie“ ist dies jedoch gewährleistet.