Änderung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten

Für die Beantragung eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, vorläufige Dokumente) war es bisher zwingend notwendig, ein ausgedrucktes biometrisches Lichtbild mitzubringen. Ab dem 1. Mai 2025 treten in Deutschland neue gesetzliche Vorgaben für Passfotos in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen für die Beantragung von Ausweisdokumenten ausschließlich digitale Bilder genutzt werden. Ziel ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern. Die Gemeinde Speichersdorf hat deshalb für das Einwohnermeldeamt digitale Endgeräte zur Aufnahme und Übertragung für digitale Lichtbilder erworben.

Für ein digitales Lichtbild durch das Einwohnermeldeamt muss durch die Gemeinde Speichersdorf eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6 Euro erhoben werden. Ein digitales Lichtbild kann per Codierung nur einem Dokumentenvorgang zugeordnet werden. Dies bedeutet, dass bei gleichzeitiger Beantragung von Ausweis und Reisepass zwei gesonderte digitale Lichtbilder gemacht werden müssen und somit eine Gesamtgebühr für die Lichtbilder von 2 x 6 Euro, also 12 Euro, entsteht. Dieses digitale Lichtbild kann dem Bürger persönlich weder digital zugestellt noch ausgedruckt werden. Es dient lediglich für die Übertragung bezüglich der behördlichen Dokumentenvorgänge.

Ebenso werden ab 01.05.2025 biometrische Passbilder von zertifizierten Dienstleistern (z. B. Fotograf) akzeptiert. Der Dienstleister muss diese verschlüsselt in eine Cloud senden. Bei Vorlage eines QR-Codes wird das Bild direkt an die Gemeinde übermittelt und kann anschließend verwendet werden.

Ab Mitte April können im Einwohnermeldeamt Speichersdorf bereits digitale Bilder aufgenommen werden. Bis zum 01.05.2025 steht es den Bürgern frei, ein ausgedrucktes biometrisches Lichtbild mitzubringen oder das Lichtbild digital vor Ort zu machen. Ab 01.05.2025 werden keine ausgedruckten bzw. selbstgemachten Lichtbilder mehr akzeptiert!

Ausnahmen: Für die Beantragung eines neuen Führerscheins oder Fischereischeins ist die Vorlage eines Lichtbildes in ausgedruckter Form leider immer noch nötig.

Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit gerne an die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes wenden:

09275/988-11 (Frau Schindler) oder 988-12 (Frau Popp)

E-Mail: einwohnermeldeamt@speichersdorf.bayern.de