Volksbegehren auf Abberufung des Landtags
Vom 14.10. bis 27.10.2021 läuft die Eintragungsfrist für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags. Die Eintragungsbekanntmachung mit Hinweisen zu den Eintragungsmöglichkeiten ist hier abrufbar.
Bitte beachten Sie, dass in den Eintragungsräumen die Maskenpflicht (mindestens medizinische Maske) und die üblichen Abstands- und Hygieneregeln gelten. Die sog. „3G-Regel“ gilt wiederum nicht. Die Verwendung eines eigenen Stifts für die Eintragung wird empfohlen.