Formulare für Grundsteueränderungsanzeigen liegen vor

In gewissen Fällen (z.B., wenn sich etwas am oder auf dem Grundstück verändert hat) muss dies der Finanzverwaltung, die für die Grundlagenbescheide der Grundsteuer zuständig ist, gemeldet werden.

Beispiele für meldepflichtige Veränderung wären etwa

  • Veränderung der Wohnfläche (z.B. Anbau eines Wintergartens),
  • Gebäude ist erstmals denkmalgeschützt,
  • die bisherige Wohnung wird jetzt an eine Arztpraxis vermietet,
  • ein Teil des Flurstücks wurde an einen Nachbarn verkauft,
  • ein Mietshaus wurde in Wohnungs-/ Teileigentum aufgeteilt.

Die Bayerische Finanzverwaltung hat die Kommunen darüber informiert, dass es zur Übermittlung von Änderungsanzeigen für die Grundsteuer ein entsprechendes Formular (BayGrSt 5) gibt. Als Zusatzinformation und Hilfestellung für das Ausfüllen des Formulars hat die Bayerische Finanzverwaltung zudem eine sehr ausführliche Anleitung erstellt. Änderungsanzeigen können dementsprechend elektronisch über das Online-Finanzamt „ELSTER“, als PDF-Formular zum Ausfüllen am PC oder in der gedruckten Variante handschriftlich erstattet werden. Die Formulare sowie die Ausfüllanleitung liegen nur in den Finanzämtern in der gedruckten Variante aus. Die Kommunen haben keine entsprechenden Formulare erhalten. Online sind die beiden Dokumente auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“/„Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen“ abrufbar.