Gemeinderat zieht Reißleine bei der Bahnbrücke Ost

Bislang war der Neubau der Bahnbrücke Ost in erweitertem Umfang zwischen der Ganghofer und Danziger Straße beschlossene Sache für die Gemeinde. 900.000 Euro Haushaltsmittel waren bereits im Haushalt 2025 für erforderliche Kanalbaumaßnahmen vorgesehen. Nun zieht die Gemeinde wegen der massiv gestiegenen Kostenbeteiligung die finanztechnische Reißleine. In der Aprilsitzung informierte Bürgermeister Christian Porsch über die enorm gestiegene Eigenbeteiligung am Brückenneubau unter Federführung der Bahn AG.

Der Gemeinderat hatte im Jahr 2017 sein gemeindliches Ausbauverlangen der Bahn AG übermittelt, das 2018 per einstimmigen Beschluss mit der Ausbauvariante III konkretisiert wurde. Diese sah eine lichte Brückenweite von elf Metern, Stützkonstruktion zwischen Gehweg und Fahrbahn und darunter neu gebauten Wasser- und Kanalleitungen vor. Porsch erinnerte, dass diese Variante unter anderem auch deshalb gewählt wurde, da die Regierung von Oberfranken eine Förderung der Baumaßnahme an diese Ausbaubreite geknüpft hatte. Wegen dieser aus Sicht der Verwaltung überdimensionierten lichten Weite fand 2021 nochmals dazu ein Erörterungstermin statt, bei dem die Reduzierung auf 9,10 Meter als förderfähig bestätigt wurde. Darauf hin wurde die Planung der federführenden Bahn AG durch das Planungsbüro Emch+Berger angepasst. Der Kanal sollte in einer separaten Spartendurchführung neben der Straße durch den Bahnkörper verlaufen.

Bislang war die Rede von Gesamtkosten für das Brückenbauwerk von acht bis 10 Millionen Euro, einer Förderung von 80 bis 90 Prozent der förderfähigen Kosten und einem Vorteilsausgleich durch die Bahn AG. Mitte Januar 2025 erhielt das Rathaus die Zusammenstellung der Gesamtbaukosten samt Kanal- und Gleisverlegung in Höhe von nunmehr 20.083.392 Euro netto. Die Kosten übersteigen damit deutlich den bisher angedachten Kostenrahmen.

Nach Rücksprache mit der Bahn AG, der Regierung von Oberfranken und dem Wasserwirtschaftsamt ergibt sich daraus eine Gesamtbausumme von 23.899.237 Euro brutto. Abzüglich der Förderung ergeben sich Eigenanteile in Höhe von 935.244 Euro für die Kanalbaumaßnahme, 3.463.626 Euro für das anteilige Brückenbauwerk samt Gleisverlegung, Grundwasserwanne und Stützwände und Planungskosten für das Brückenbauwerk in Höhe von 3.463.626 Euro. Die Gemeinde müsste bei dieser Ausbauvariante insgesamt 7.862.496 Euro abzüglich eines von der Bahn AG getragenen Vorteilsausgleichs in Höhe von rund zwei Millionen tragen.

„Damit wären 5.862.496 Euro durch unsere Kommune zu tragen. Dieser Betrag liegt vier bis fünf Mal höher aus ursprünglich angedacht“, verdeutlichte Porsch.

Er erläuterte, dass neben der immensen Kostensteigerung sich auch zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen für das kommunale Verlangen an den Ausbaustandard deutlich verändert haben. Durch die Sanierung der Bahnbrücke West wurde 2023 eine spürbare Verbesserung besonders für den motorisierten Verkehr zwischen dem Speichersdorfer Süden und Norden geschaffen. Hinzu kam die Entscheidung der Firma Rosenthal den Produktionsstandort Speichersdorf bis 2027 aufzugeben und die Entscheidung des Gemeinderates südlich der Bahnlinie potentielle Gewerbeflächen aus dem Flächennutzungsplan zu streichen. Dadurch wird zusätzlich die verkehrliche Bedeutung der Bahnbrücke Ost deutlich gesenkt. Weiter geht aus dem neuen Mobilitätskonzept hervor, dass der Durchgangsverkehr in der Ganghofer Straße gemindert werden sollte.

„Betrachtet man all diese Argumente und stellt man mit Blick auf die sich zukünftig verschlechternde Haushaltslage einen neue Kosten-Nutzenvergleich auf, empfiehlt es sich unser gemeindliches Ausbauverlangen dahingehend abzuändern, dass die Bahnüberführung Ost in gleichem Umfang wie vorhanden durch die Bahn AG wiederhergestellt werden sollte“, führte Porsch aus. Damit würde der Gemeinde keine Baukosten entstehen und die Lage des Kanals könnte so verbleiben. Dieser sollte jedoch hinsichtlich seiner Dimensionierung an die hydraulischen Erfordernisse angepasst und leistungsfähiger gebaut werden. Bei einer Unterschreitung der 9,10 Meter lichten Weite gibt es keine staatliche Förderung. Hierzu gab Porsch zu bedenken, dass bei einer Vergrößerung des 800er Kanals sich die Durchfahrtshöhe von derzeit 3,30 Meter verringert. Zwei Kanalleitungen könnten die Durchfahrtshöhe erhalten. Porsch schloss mit dem Hinweis, dass die Bahn AG eine schnelle Entscheidung braucht.

Nach einer ausgiebigen Diskussion auch über die finanziell schwerwiegenden Konsequenzen war sich der Gemeinderat unisono über die Ausbauweise der Bahnbrücke Ost einig: Das Bauwerk soll analog dem Baubestand wieder hergestellt werden. Über die verkehrliche Nutzung des neuen Brückenbauwerkes ist zu gegebener Zeit zu entscheiden. Dabei soll die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer besonders im Auge behalten werden.