Wohnen im attraktiven Umfeld

Dass die Gemeinde Speichersdorf aufgrund ihrer guten Infrastruktur, dem grünen Umfeld und ihrer vielfältigen kulturellen Angebote ein attraktives Umfeld zum Leben bietet, zeigt die hohe Nachfrage nach Bauland. Die Baugebiete Hopfengarten, Kirchsteig, Kirchenlaibach-Point und Selbitz-Hochfeld mit insgesamt knapp 100 Bauparzellen waren aufgrund der günstigen Baulandpreise im Nu vergriffen. Aus diesem Grund ist die Gemeinde Speichersdorf auch weiterhin bestrebt sowohl in den Kernortschaften als auch in den Ortschaften Bauland zu erschwinglichen Preisen anzubieten.

Hier informieren wir Sie zeitnah über laufende Bauleitplanverfahren. Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich auf die Interessentenliste setzen.

Im Baugebiet Haidenaab – Am Mühlgraben sind derzeit noch wenige Parzellen frei. Weitere Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite. 

Wegweiser Speichersdorf

Das Baugebiet Kirchenlaibach-Point ist ausverkauft. Alle verfügbaren Parzellen wurden an neue Eigentümer verkauft.

Preisgestaltung und Kosten

Der Kaufpreis für ein Grundstück im Baugebiet „Kirchenlaibach – Point“ beträgt 95 Euro pro Quadratmeter zuzüglich der Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal sowie der Verbesserungsbeiträge für die Generalsanierung der Kläranlage.

In dem Kaufpreis enthalten sind der Grunderwerb samt Vermessungskosten sowie die Erschließungsbeiträge für die Straße. Die Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal sowie die Verbesserungsbeiträge für die Kläranlage errechnen sich anhand der gültigen Satzungen der Gemeinde Speichersdorf in Abhängigkeit zur Grundstücksgröße und der Geschossflächen.

Die Satzungen sind hier einsehbar. Berechnungsbeispiele finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Die Vorauszahlung auf den Herstellungs- und Verbesserungsbeitrag wird bereits im Rahmen des notariellen Kaufvertrages mit berücksichtigt. Die Kosten für den Notar und die Grunderwerbssteuer sind vom Käufer zu tragen.

Wichtig: Bei den Grundstücken besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren!

Hinweis zum Prozedere

Schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular an Gemeinde Speichersdorf, Rathausplatz 1, 95469 Speichersdorf. Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung auch per Mail oder persönlich im Bauamt entgegen. Die Vergabe der Bauparzellen erfolgt anschließend durch den Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf.

Das Baugebiet Speichersdorf – Am Kirchsteig ist ausverkauft. Alle verfügbaren Parzellen wurden an neue Eigentümer verkauft.

Preisgestaltung und Kosten

Der Kaufpreis für ein Grundstück im Baugebiet „Speichersdorf – Kirchsteig“ beträgt nach aktueller (Stand Oktober 2022) Kostenschätzung 115 Euro pro Quadratmeter zuzüglich der Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal sowie der Verbesserungsbeiträge für die Generalsanierung der Kläranlage. In den Reservierungsvereinbarungen wird ein Rücktrittsrecht für den Bauwerber/die Bauwerberin festgehalten, für den Fall, dass der Kaufpreis einen Betrag von 135 Euro pro Quadratmeter zzgl. Herstellungs- und Verbesserungsbeiträgen übersteigt.

In dem Kaufpreis enthalten sind der Grunderwerb samt Vermessungskosten sowie die Erschließungsbeiträge für die Straße. Die Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal sowie die Verbesserungsbeiträge für die Kläranlage errechnen sich anhand der gültigen Satzungen der Gemeinde Speichersdorf in Abhängigkeit zur Grundstücksgröße und der Geschossflächen.

Die Satzungen sind hier einsehbar. Berechnungsbeispiele finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Die Vorauszahlung auf den Herstellungs- und Verbesserungsbeitrag wird bereits im Rahmen des notariellen Kaufvertrages mit berücksichtigt. Die Kosten für den Notar und die Grunderwerbssteuer sind vom Käufer zu tragen.

Wichtig: Bei den Grundstücken besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren!

Hinweis zum Prozedere

Schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular an Gemeinde Speichersdorf, Rathausplatz 1, 95469 Speichersdorf. Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung auch per Mail oder persönlich im Bauamt entgegen. Die Vergabe der Bauparzellen erfolgt anschließend durch den Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf.

Preisgestaltung und Kosten

Der Kaufpreis für ein Grundstück im Baugebiet „Haidenaab – Am Mühlgraben“ beträgt 75 Euro pro Quadratmeter zuzüglich der Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal sowie der Verbesserungsbeiträge für die Generalsanierung der Kläranlage.

In dem Kaufpreis enthalten sind der Grunderwerb samt Vermessungskosten sowie die Erschließungsbeiträge für die Straße. Die Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal sowie die Verbesserungsbeiträge für die Kläranlage errechnen sich anhand der gültigen Satzungen der Gemeinde Speichersdorf in Abhängigkeit zur Grundstücksgröße und der Geschossflächen.

Die Satzungen sind hier einsehbar. Berechnungsbeispiele finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Die Vorauszahlung auf den Herstellungs- und Verbesserungsbeitrag wird bereits im Rahmen des notariellen Kaufvertrages mit berücksichtigt. Die Kosten für den Notar und die Grunderwerbssteuer sind vom Käufer zu tragen.

Wichtig: Bei den Grundstücken besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren!

Hinweis zum Prozedere

Schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular an Gemeinde Speichersdorf, Rathausplatz 1, 95469 Speichersdorf. Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung auch per Mail oder persönlich im Bauamt entgegen. Die Vergabe der Bauparzellen erfolgt anschließend durch den Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf.

Die Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal sowie die Verbesserungsbeiträge für die Generalsanierung und Erweiterung der Kläranlage Speichersdorf berechnen sich nach den einschlägigen gemeindlichen Satzungen. Die entsprechenden Satzungen finden Sie hier.

Herstellungsbeiträge für Wasser

Die Beiträge für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung berechnet sich nach der Grundstücks- und der Geschossfläche. Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind.

Nach der aktuell gültigen Beitragssatzung beträgt der Beitragssatz 1,04 Euro pro m² Grundstücksfläche und 3,81 Euro pro m² Geschossfläche, jeweils zusätzlich der aktuell geltenden Mehrwertsteuer von 7 Prozent. Bei unbebauten Grundstücken wird fiktiv ein Viertel (25 Prozent) der Grundstücksfläche als Geschossfläche angenommen.

Beispiel bei einer Bauparzelle mit der Größe von 759 m²:

759 x 1,04 Euro = 789,36 Euro für die Grundstücksfläche
zzgl. Mehrwertsteuer aus 789,36 = 55,26 Euro

Fiktive Geschossfläche 0,25 x 759 m² = 189,75 m²
189,75 m² x 3,81 Euro = 722,95 Euro für die Geschossfläche
zzgl. Mehrwertsteuer aus 722,95 Euro = 50,61 Euro

In diesem Beispiel errechnet sich für die erstmalige Herstellung des Wasseranschlusses ein Beitrag von brutto 1618,18 Euro.

Nach der Bezugsfertigkeit des Wohnhauses werden die Herstellungsbeiträge mit den tatsächlich vorhandenen Geschoßflächen spitz abgerechnet. Dabei müssen etwaige Mehrflächen nachberechnet werden. Etwaige Minderflächen können im Gegenzug erstattet werden.

Herstellungsbeiträge für Kanal

Die Beiträge für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung (Kanal) berechnet sich nach der Grundstücks- und der Geschossfläche. Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind.

Nach der aktuell gültigen Beitragssatzung beträgt der Beitragssatz 1,12 Euro pro m² Grundstücksfläche und 11,82 Euro pro m² Geschossfläche. Im Abwasserbereich fällt keine Mehrwertsteuer an. Bei unbebauten Grundstücken wird fiktiv ein Viertel (25 Prozent) der Grundstücksfläche als Geschossfläche angenommen.

Beispiel bei einer Bauparzelle mit der Größe von 759 m²:

759 x 1,12 Euro = 850,08 Euro für die Grundstücksfläche

Fiktive Geschossfläche 0,25 x 759 m² = 189,75 m²
189,75 m² x 11,82 Euro = 2242,85 Euro für die Geschossfläche

In diesem Beispiel errechnet sich für die erstmalige Herstellung des Kanalanschlusses ein Beitrag von brutto 3092,93 Euro.

Der Betrag wird bei der notariellen Beurkundung des Grundstücksverkaufs als Vorauszahlung fällig. Nach der Bezugsfertigkeit des Wohnhauses werden die Herstellungsbeiträge mit den tatsächlich vorhandenen Geschoßflächen spitz abgerechnet. Dabei müssen etwaige Mehrflächen nachberechnet werden. Etwaige Minderflächen können im Gegenzug erstattet werden.

Verbesserungsbeitrag für die Generalsanierung und Erweiterung der Kläranlage Speichersdorf

Die Verbesserungsbeiträge für die Generalsanierung und Erweiterung der Kläranlage Speichersdorf berechnet sich rein nach der Geschossfläche. Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Hier finden Sie dazu auch einen entsprechenden Info-Flyer.

Nach der Verbesserungsbeitragssatzung beträgt der Beitragssatz 8,31 Euro pro m² Geschossfläche. Im Abwasserbereich fällt keine Mehrwertsteuer an. Bei unbebauten Grundstücken wird fiktiv ein Viertel (25 Prozent) der Grundstücksfläche als Geschossfläche angenommen.

Beispiel bei einer Bauparzelle mit der Größe von 759 m²:

Fiktive Geschossfläche 0,25 x 759 m² = 189,75 m²
189,75 m² x 8,31 Euro = 1576,82 Euro

In diesem Beispiel errechnet sich für die Generalsanierung und Erweiterung der Kläranlage ein Beitrag von brutto 1576,82 Euro.

Der Betrag wird bei der notariellen Beurkundung des Grundstücksverkaufs als Vorauszahlung fällig. Nach der Bezugsfertigkeit des Wohnhauses werden die Verbesserungsbeiträge mit den tatsächlich vorhandenen Geschoßflächen spitz abgerechnet. Dabei müssen etwaige Mehrflächen nachberechnet werden. Etwaige Minderflächen können im Gegenzug erstattet werden.

Informieren Sie sich unter:

Gemeinde Speichersdorf

Rathausplatz 1
95469 Speichersdorf

Ihre Ansprechpartner:

Bürgermeister Christian Porsch oder Bauamtsleiter Thomas Schneider

Telefon:

09275 / 988-0