Modul 1
Beginn der Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Speichersdorf für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.
Hinweis: Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung bereitgestellt.
Modul 2
Bekanntmachung der Markterkundung
Die Gemeinde Speichersdorf veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Gemeinde bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 26.02.2021 (siehe Nachtrag!) an der Markterkundung zu beteiligen.
Nachtrag: Die vorstehend genannte Frist für die Beteiligung an der Markterkundung wird bis einschließlich 12.03.2021 verlängert!
Modul 3
Markterkundung – Ergebnis
Die Gemeinde Speichersdorf hat eine Markterkundung 1 nach Nr. 4.3 und 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Modul 4
BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Gemeinde Speichersdorf führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) sowie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über (URL): https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av16c13d-eu
Modul 5
BayGibitR, Ergebnis Auswahlverfahren
Die Gemeinde Speichersdorf hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Entscheidung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) getroffen und veröffentlicht diese nachfolend entsprechend Nr. 7.15 BayGibitR. Die Auswahlentscheidung kann nachfolgend abgerufen werden.