Speichersdorf weiterentwickeln

Seit den 1990er Jahren zeichnet die Gemeinde Speichersdorf eine rege Bautätigkeit aus. Zahlreiche Baugebiete wurden erschlossen, die Infrakstruktur entsprechend angepasst. Es ist politisches Ziel, die Gemeinde auch zukünftig bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Auf diesen Seiten finden Sie laufende Bauleitplanverfahren und die Möglichkeit zur entsprechenden Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch.

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Baumaßnahme an der Bahnüberführung West (August 2021 bis Mitte 2023)

Die Bahnüberführung West (Baujahr 1906) zwischen der Bahnhofstraße und der Neustädter Straße ist bereits über 115 Jahre alt und muss dringend saniert werden. Wie bereits im Gemeindebrief veröffentlicht und in der Bürgerversammlung am 13. Juli 2021 in der Sportarena vorgestellt, werden die Arbeiten im August 2021 starten und sich bis ins Frühjahr 2023 hinein hinziehen. Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen rund um die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Einleiten von entlastetem Misch- und Niederschlagswasser aus der öffentlichen Kanalisation in verschiedene Vorfluter durch die Gemeinde Speichersdorf

Die Gemeinde Speichersdorf beabsichtigt das entlastete Misch- und Niederschlagswasser aus der öffentlichen Kanalisation in verschiedene Vorfluter zu leiten. Im Rahmen des Vollzugs des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBI. I. S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dez. 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 409) finden Sie nachfolgend die entsprechende Öffentliche Bekanntmachung.

Öffentliche Bekanntmachung

Aktuelle Bauleitplanverfahren:

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Speichersdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf hat in seiner Sitzung am 16.09.2024 die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekannmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I. S. 3634) in der zu dieser Zeit geltenden Fassung beschlossen. Den vorgelegten Planentwurf nebst Begründung mit den zugehörigen Anlagen zugestimmt und dessen Veröffentlichung zur vorgesehenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange i.S.d. §§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Öffentliche Bekanntmachung

Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Ramlesreuth Nord-West“

Der Gemeinderat hat am 15.07.2024 die Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Ramlesreuth Nord-West“ beschlossen. Hiermit wird die Aufstellung der vorstehend genannten Satzungen öffentlich bekanntgemacht und gleichzeitig die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Bauleitplanverfahren beteiligt (vgl. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB). Die dazugehörigen Dokumente können nachfolgend heruntergeladen werden:

Bekanntmachung

Planzeichnung und textliche Festsetzungen

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 14.10.2024 mit den Stellungnahmen aus der sog. frühzeitigen Beteiligung befasst. Die Abwägungsergebnisse und die Anregungen wurden in die Entwürfe der Verfahrensunterlagen eingearbeitet. Im Rahmen der sog. öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen des Bebauungsplansverfahrens erneut öffentlich ausgelegt. Die entsprechenden Unterlagen sind hier abrufbar:

Bekanntmachung

Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 61 „Speichersdorf – SO Gnadenhof“

Der Gemeinderat hat am 05.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 61 „Speichersdorf – SO Gnadenhof“ im Regelverfahren nach §§ 8 bis 10, 12 und 30 BauGB beschlossen. Der Gemeinderat hat den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 22.01.2024 gebilligt und beschlossen, diesen im Rahmen der sog. frühzeitigen Beteiligung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) öffentlich auszulegen. Die dazugehörigen Dokumente können nachfolgend heruntergeladen werden:

Bekanntmachung

Bebauungsplanentwurf

Begründung zum Bebauungsplan

Umweltbericht zum Bebauungsplan

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 13.05.2024 mit den Stellungnahmen aus der sog. frühzeitigen Beteiligung befasst. Die Abwägungsergebnisse und die Anregungen wurden in die Entwürfe der Verfahrensunterlagen eingearbeitet. Im Rahmen der sog. öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen des Bebauungsplansverfahrens erneut öffentlich ausgelegt. Die entsprechenden Unterlagen sind hier abrufbar:

Bekanntmachung

Bebauungsplanentwurf

Begründung zum Bebauungsplan

Umweltbericht zum Bebauungsplan

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 53 „Haidenaab – Am Mühlgraben“

Der Gemeinderat hat am 22.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 53 „Haidenaab – Am Mühlgraben“ im Regelverfahren nach §§ 8 bis 10, 12 und 30 BauGB beschlossen. Der Gemeinderat hat den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 22.03.2021 gebilligt und beschlossen, diesen im Rahmen der sog. frühzeitigen Beteiligung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) öffentlich auszulegen. Die dazugehörigen Dokumente können nachfolgend heruntergeladen werden:

Bekanntmachung

Bebauungsplanentwurf

Begründung zum Bebauungsplan

Umweltbericht zum Bebauungsplan

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 21.02.2022 mit den Stellungnahmen aus der sog. frühzeitigen Beteiligung befasst. Die Abwägungsergebnisse und die Anregungen wurden in die Entwürfe der Verfahrensunterlagen eingearbeitet. Im Rahmen der sog. öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen des Bebauungsplansverfahrens erneut öffentlich ausgelegt. Die entsprechenden Unterlagen sind hier abrufbar:

Bekanntmachung

Bebauungsplanentwurf

Begründung zum Bebauungsplan

Umweltbericht zum Bebauungsplan

In der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2022 wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 53 Gewerbegebiet „Haidenaab – Am Mühlgraben“ gefasst. Der Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Er ist unter dem nachfolgenden Link abrufbar:

Bekanntmachung Satzungsbeschluss

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 52 „Speichersdorf – Kirchsteig“

Die Nachfrage nach Bauland in der Gemeinde Speichersdorf ist nach wie vor sehr hoch. Die im Zuge des Bauleitplanverfahrens Speichersdorf-Kirchsteig (Aufstellungsbeschluss vom 17.12.2018) ausgewiesene Teilfläche in Bauabschnitt 1 kann die Nachfrage somit nicht abdecken. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden zwei Bauabschnitte gebildet, da das Grundstück nur in Teilbereichen zu erwerben war. Mittlerweile konnte auch die Teilfläche, die in Bauabschnitt 2 vorgesehen war und sich bereits im Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens befindet, von der Gemeinde erworben werden, sodass die Gemeinde Speichersdorf die Aktivierung des 2. Bauabschnitts anstrebt. Um eine weitere geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen wird im Zuge der nochmaligen Auslegung die Lage des Wendehammers im südlichen Teil des Geltungsbereichs angepasst sowie die qualifizierte Überplanung des 2. Bauabschnittes mittels entsprechenden städtebaulichen Festsetzungen vorgenommen. Das der Planung zugrunde liegende städtebauliche Leitbild (Grundkonzeption) bleibt auch bei der Überplanung des 2. Bauabschnittes in Anlehnung an den 1. Bauabschnitt weiterhin bestehen. Mit der erneuten Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange soll der Bebauungsplan nun in seinem gesamten Geltungsbereich nach abschließender Genehmigung gem. § 10 BauGB (vor Änderung des Flächennutzungsplanes) Rechtskraft entfalten.

 

Bekanntmachung der erneuten Auslegung vom 15.05.2023

Begründung

Planzeichnung

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 Gewerbegebiet „Am Wirbenzer Weg“

Der Gemeinderat hat am 26.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 Gewerbegebiet „Am Wirbenzer Weg“ beschlossen. Hiermit wird die Aufstellung des neuen Bebauungsplans öffentlich bekanntgemacht und gleichzeitig die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt (vgl. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB). Die dazugehörigen Dokumente können nachfolgend heruntergeladen werden:

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)

Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Nach Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 13.12.2021 beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Unterlagen sind nachfolgend abrufbar:

Bekanntmachung öffentliche Auslegung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

Schallgutachten – Schallkontigentierung

Schalltechnische Untersuchung – Schallimmissionen des Verteilszentrums

Umweltbericht

Ausgleichsflächen 

In der Gemeinderatssitzung vom 18.07.2022 wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 56 Gewerbegebiet „Am Wirbenzer Weg“ gefasst. Der Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Er ist unter dem nachfolgenden Link abrufbar:

Bekanntmachung Satzungsbeschluss

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 58 „Selbitz – Hochfeld“

Der Gemeinderat hat am 13.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 58 „Selbitz – Hochfeld“ beschlossen. Hiermit wird die Aufstellung des neuen Bebauungsplans öffentlich bekanntgemacht und gleichzeitig die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt (vgl. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB). Die dazugehörigen Dokumente können nachfolgend heruntergeladen werden:

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)

Planzeichnung und textliche Festsetzungen

Begründung

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 13.12.2021 mit den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) befasst und einen überarbeiteten Bebauungsplanentwurf beschlossen. Zugleich wurde beschlossen, das Verfahren der öffentlichen Auslegung sowie der förmlichen Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Die dazugehörigen Unterlagen sind nachfolgend abrufbar:

Bekanntmachung

Begründung und textliche Festsetzungen

Bebauungsplan

Der Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf hat am 30.05.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 58 „Selbitz-Hochfeld“ als Satzung beschlossen. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Bekanntmachung Genehmigung

Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Guttenthau-Nord“

Der Gemeinderat hat am 02.05.2022 die Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Guttenthau-Nord“ beschlossen. Hiermit wird die Aufstellung der vorstehend genannten Satzungen öffentlich bekanntgemacht und gleichzeitig die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Bauleitplanverfahren beteiligt (vgl. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB). Die dazugehörigen Dokumente können in den nächsten Tagen nachfolgend heruntergeladen werden:

Bekanntmachung

Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

Checkliste naturschutzrechtlicher Ausgleichsbedarf

Der Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf hat die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Guttenthau-Nord“ in seiner öffentlichen Sitzung am 19.09.2022 als Satzung beschlossen. Die amtliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist in dem nachfolgenden Dokument abrufbar.

Bekanntmachung Satzungsbeschluss der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Guttenthau-Nord“

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 57 „Am Laibacher Weg“

Der Gemeinderat hat am 18.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Laibacher Weg“ beschlossen. Hiermit wird die Aufstellung des neuen Bebauungsplans öffentlich bekanntgemacht und gleichzeitig die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt (vgl. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB). Die dazugehörigen Dokumente können nachfolgend heruntergeladen werden:

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)

Planzeichnung und textliche Festsetzungen

Begründung

Umweltbericht und Begründung Grünordnungsplan

Eingriffs- und Ausgleichsplan

Schalltechnische Untersuchung

Geotechnisches Gutachten

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 17.10.2022 mit den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) befasst und einen überarbeiteten Bebauungsplanentwurf beschlossen. Zugleich wurde beschlossen, das Verfahren der öffentlichen Auslegung sowie der förmlichen Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Die dazugehörigen Unterlagen sind nachfolgend abrufbar:

Bekanntmachung

Begründung

Planzeichnung

Umweltbericht und Begründung Grünordnungsplan

Information Niederschlagswasser

Information Löschwasserversorgung

Schalltechnische Untersuchung

Lageplan Wasserversorgung Netzuntersuchung

Geotechnisches Gutachten

Eingriff Ausgleichsplan

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 59 „Kirchenlaibach-Point“

Der Gemeinderat hat am 27.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Kirchenlaibach – Point“ beschlossen. Hiermit wird die Aufstellung des neuen Bebauungsplans öffentlich bekanntgemacht und gleichzeitig die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt (vgl. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB). Die dazugehörigen Dokumente können nachfolgend heruntergeladen werden:

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)

Planzeichnung und textliche Festsetzungen

Begründung

Umweltbericht und Begründung Grünordnungsplan

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 12.12.2022 mit den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) befasst und einen überarbeiteten Bebauungsplanentwurf beschlossen. Zugleich wurde beschlossen, das Verfahren der öffentlichen Auslegung sowie der förmlichen Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Die dazugehörigen Unterlagen sind nachfolgend abrufbar:

Bekanntmachung

Begründung

Planzeichnung

Umweltbericht

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 „Am Laibacher Weg“

Der Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf hat am 19. Juni 2023 in öffentlicher Sitzung die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Speichersdorf – Am Laibacher Weg“ im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Der Gemeinderat hat den Entwurf vom 12.06.2023 des Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Bekanntmachung

Begründung

Bebauungsplan

 

 

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