Wichtige Informationen zur Bundestagswahl 2025
Hinweise zur Briefwahl Briefwahlunterlagen können regulär noch bis Freitag, den 21.02.2025 um 15 Uhr ausgestellt werden. Nach diesem Zeitpunkt können Briefwahlunterlagen bzw. Wahlscheine nur noch in den nachfolgenden beiden Fällen ausgestellt werden: Wahlberechtigten, die glaubhaft versichern, dass ihnen der bereits beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie diesen verloren haben, kann bis spätestens Samstag, 22.02.2025 um 12 Uhr ein Wahlschein erteilt werden. Wahlberechtigten, die wegen nachweisbarer und plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht aufsuchen können, kann noch bis Sonntag, 23.02.2025 um…
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