Formulare für Grundsteueränderungsanzeigen liegen vor
In gewissen Fällen (z.B., wenn sich etwas am oder auf dem Grundstück verändert hat) muss dies der Finanzverwaltung, die für die Grundlagenbescheide der Grundsteuer zuständig ist, gemeldet werden. Beispiele für meldepflichtige Veränderung wären etwa Veränderung der Wohnfläche (z.B. Anbau eines Wintergartens), Gebäude ist erstmals denkmalgeschützt, die bisherige Wohnung wird jetzt an eine Arztpraxis vermietet, ein Teil des Flurstücks wurde an einen Nachbarn verkauft, ein Mietshaus wurde in Wohnungs-/ Teileigentum aufgeteilt. Die Bayerische Finanzverwaltung hat die Kommunen darüber informiert, dass es…
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