Das Landratsamt informiert: 3G-Regelung gilt ab Dienstag, 5.10.2021
Der Landkreis Bayreuth hat am 03.10.2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen den 7-Tage-Inzidenzwert von 35 überschritten. Es gilt daher im Landkreis Bayreuth ab 05.10.2021 die 3G-Regelung des § 3 Abs. 1 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV). Diese besagt, dass im Hinblick auf geschlossene Räume der Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen bis 1 000 Personen in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten und praktischer Sportausbildung, Fitnessstudios, dem Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekten der Bayerischen Verwaltung, der staatlichen Schlösser,…
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